Lebenslagen: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Lebenslagen

Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Kurzbeschreibung

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter

  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Langbeschreibung

Rechtsgrundlage

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Adoptionsvermittlungsgesetz


Freigabevermerk

14.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
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