Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Panoramabild Eberstadt

Dienstleistungen

Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.

Voraussetzungen

Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.

Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.

 

Beispiele für wichtige Veränderungen:

  • Umzug

  • Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung

  • Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten

  • Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis

  • Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen

  • Änderung Beschäftigungsverhältnis

  • Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit

  • Erbschaft

  • Änderung Kontaktdaten

  • Änderung Bankverbindung

  • Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)

  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes

  • Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss

  • Wechsel Krankenkasse

  • Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft

  • Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).

Ablauf

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.

Fristen

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Jobcenter

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil:

  • § 60 Angabe von Tatsachen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:

  • § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter

Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung-KomtrZV)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Zurück zur Übersicht