Gewerbliche Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen?
Dann benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Voraussetzungen
Für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie
mindestens 18 Jahre alt sein.
zuverlässig sein.
geeignet sein.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nachweisen.
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhersteller, ergeben.Sachkunde
die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.
Ablauf
Sie müssen die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist je nach Standort Ihrer Betriebsstätte das Landratsamt, die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder die Verwaltungsgemeinschaft. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Hinweis: Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:
Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Stellungnahme des Landeskriminalamts
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums
Stellungnahme des Zollkriminalamtes
Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz
Diezuständige Waffenbehörde prüft zudem Ihrepersönliche Eignung.Dazu holt sie folgende Auskünfte ein:
Stellungnahme des Landeskriminalamts
Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums
Stellungnahme des Zollkriminalamtes
Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sieein
amts- oder fachärztliches oder
ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.
Den Nachweis der Fachkunde und des Bedürfnisses und der Gewerbsmäßigkeit müssen Sie selbst erbringen.
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern und Ausländerinnen: Nationalpass)
eventuell ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis
Etwaige weitere Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses (gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung).
Sachkundenachweis
Gebühren
67 € / Std.
Zuständigkeit
die Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde ist, je nach Standort der Betriebsstätte:
das Landratsamt,
die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
die Verwaltungsgemeinschaft
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Rechtsgrundlage
§ 5 Zuverlässigkeit
§ 6 Persönliche Eignung
§ 7 Sachkunde
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
§ 21a Stellvertretungserlaubnis
§ 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
§ 1 Umfang der Sachkunde
§ 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung.
Sonstiges
Die Erlaubnis wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie erlischt, wenn Sie die genehmigte Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis beginnen. Dies gilt auch, wenn Sie die genehmigte Tätigkeit ein Jahr lang nicht ausüben.
Sie müssen ein Waffenherstellungsbuch führen, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgeht.
Stellvertretungserlaubnis
Wollen Sie für Ihr erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe eine Stellvertretung oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung/unselbständigen Zweigstelle beauftragen? Dann benötigen Sie dazu eine Stellvertretungserlaubnis. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn auch die Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde besitzt.
Anzeigepflichten
Als Inhaberin oder Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen folgende Änderungen anzeigen:
die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie
die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.
Bei Aufnahme oder Eröffnung müssen Sie die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen angeben. Außerdem müssen Sie die Einstellung oder das Ausscheiden einer mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person anzeigen. Bei juristischen Personen ist der Wechsel einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person anzuzeigen.
Freigabevermerk
30.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
