Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort ist die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Zugehörige Online-Prozesse
Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
Bei Fragen zu Fristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Bitte geben Sie im Online-Antrag unbedingt eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zur schnelleren Kontaktaufnahme an.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Zuständigkeit
Je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bei Fragen zum Rechtsbehelf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sonstiges
Keine
Vertiefende Informationen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Stelle.
Freigabevermerk
10/2023 LRA HN
