Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Dienstleistungen

Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort ist die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

Zugehörige Online-Prozesse

Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.

  • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

Fristen

Bei Fragen zu Fristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Bitte geben Sie im Online-Antrag unbedingt eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zur schnelleren Kontaktaufnahme an.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

Zuständigkeit

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei Fragen zum Rechtsbehelf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Sonstiges

Keine

Vertiefende Informationen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Stelle.

Freigabevermerk

10/2023 LRA HN

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