Auskunft aus dem Sorgeregister
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Zugehörige Online-Prozesse
Auskunft aus dem Sorgeregister
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.
Ablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Fristen
Keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Geburtsurkunde des Kindes
Gebühren
Keine.
Sonstiges
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Freigabevermerk
Landratsamt Heilbronn
