Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Dienstleistungen

Auskunft aus dem Sorgeregister

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Zugehörige Online-Prozesse

Auskunft aus dem Sorgeregister

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Ablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Fristen

Keine Fristen

Bearbeitungsdauer

Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Geburtsurkunde des Kindes

Gebühren

Keine.

Sonstiges

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Freigabevermerk

Landratsamt Heilbronn

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