Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Panoramabild Eberstadt

Dienstleistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Zugehörige Online-Prozesse

Online beantragen

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Ablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Sterbeurkunde

  • Todesbescheinigung

  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)

  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Eberstadt und betragen 22,50 € pro Fall.

Zuständigkeit

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung

  • § 44 Leichenpass

§ 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

04.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Standesamt
+497134 9808 13info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25

Zugehörige Lebenslagen

Sterbefall
Überführung innerhalb Deutschlands
Überführung aus dem Ausland
Überführung ins Ausland
Checkliste zur Bestattung
Überführung
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