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Dienstleistungen

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Zugehörige Online-Prozesse

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Ablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren

Mögliche Gebühren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Hundesteuersatzung.

Zuständigkeit

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Gemeindesteuern

in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Freigabevermerk

02.03.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.derechnungen(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Finanzen
+49 7134 9808 10info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
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