Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Panoramabild Eberstadt

Dienstleistungen

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Sie sind

    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.

  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Ablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis:Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

  • § 20 Beitragserhebung

  • § 21 Beitragsschuldner

  • § 25 Vorauszahlungen

  • § 31 Beitragsbemessung

  • § 32Entstehung der Beitragsschuld

  • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse

  • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt

Rechtsbehelf

-

Sonstiges

-

Freigabevermerk

04.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Finanzen
+49 7134 9808 10info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
GVV - Abteilung 12 Finanzen
+49 7134 512 126Abteilung12(@)weinsberg.de+49 7134 512 199

Zugehörige Lebenslagen

Umwelt
Gebühren und Beiträge
Bauen und Modernisieren
Steuern und Abgaben
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Wasser und Gewässerschutz
Unternehmen führen
Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
Zurück zur Übersicht