Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Voraussetzungen
Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.
Ablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr2024/2025:
für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
