Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Dienstleistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zugehörige Online-Prozesse

Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Finanzen
+49 7134 9808 10info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Der Bund fürs Leben - Auflösung
Mitteilungen an Behörden und Institutionen
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