Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zugehörige Online-Prozesse
Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Ablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
