Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Zugehörige Formulare
Flächennutzungsplan (GVV Raum Weinsberg)
Zugehörige Online-Prozesse
Online beantragen
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
§ 3 Abs. 2Satz 5 BauGBBeteiligung der Öffentlichkeit
§ 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
keine
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
