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Dienstleistungen

Abwasser entsorgen

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

Abwasser ist

  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

Zugehörige Formulare

Einzugsermächtigung - SEPA-Lastschriftmandat (Gemeinde Eberstadt)

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Die Kommunen erheben die Abwassergebühren(Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr)durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten FrischWwassers anzeigtund ist die Grundlage für die Höhe der Schmutzwassergebühr.Die Niederschlagswassergebühr wird über die an die Kanalisation angeschlossene, befestigte Fläche ermittelt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

Zuständigkeit

Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 13 KAG (Gebührenerhebung)

  • § 14 KAG (Gebührenbemessung)

  • § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen

Freigabevermerk

09.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Finanzen
+49 7134 9808 10info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
GVV - Abteilung 12 Finanzen
+49 7134 512 126Abteilung12(@)weinsberg.de+49 7134 512 199

Zugehörige Lebenslagen

Umwelt
Bauen und Modernisieren
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Grundstück
Wasser und Gewässerschutz
Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
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