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Dienstleistungen

Geburtsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen:

  • Geschlecht des Kindes
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Internationale Geburtsurkunde

Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Zugehörige Online-Prozesse

Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht

  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner

  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern oder Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder)

  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Ablauf

Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Welche Möglichkeiten der Beantragung Ihr Standesamt bietet, kann sich je nach Standesamt unterscheiden.

Bei manchen Standesämtern kann die Urkunde persönlich beantragt werden.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und

  • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,

  • eine Vollmacht und

  • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Gebühren

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je 20,00 EUR

  • Internationale Geburtsurkunde: 20,00 EUR

Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Absatz 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes

Bezugsort

Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeit die beurkundete Person geboren ist. Geben Sie daher diesen Ort ein.

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz - PStG:

  • § 59 Geburtsurkunde

  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

  • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

  • § 5 Absatz 1Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land benötigen, müssen Sie sich an das jeweilige Geburtsstandesamt im Ausland wenden.
Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung behilflich sein. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Ich benötige eine Personenstandsurkunde (zumBeispiel Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Heiratsurkunde) beziehungsweise ein notarielles/gerichtliches Dokument aus dem Ausland. Wie kann ich diese beschaffen? - Auswärtiges Amt

Freigabevermerk

25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Geburt
Geburt
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