Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Eberstadt

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Panoramabild Eberstadt

Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Zugehörige Formulare

Hundesteuersatzung (Gemeinde Eberstadt)

Zugehörige Online-Prozesse

Hund anmelden
SEPA Mandat EPA beantragen

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder

  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Eberstadt
+49 7134 9808 0info(@)eberstadt.derechnungen(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25
Finanzen
+49 7134 9808 10info(@)eberstadt.de+49 7134 9808 25

Zugehörige Lebenslagen

Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Sonstige Ab- und Anmeldungen
Hundesteuer
Umzug
Heimtierhaltung
Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
Checkliste zum Umzug
Zurück zur Übersicht