Zulassungsbescheinigung Teil I - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Online Prozesse
Formulare
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
- bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Stelle über den Online-Dienst beantragen.
Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.
Fristen
Bei Fragen zu Fristen wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70 Ausstellung ZB I+ 30,70 € Versicherung an Eides Statt
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Sonstiges
Keine weiteren Hinweise
Rechtsgrundlage
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zuständigkeit
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
22.07.25 LRA HN
