Organigramm: Bürgerserviceportal Eberstadt

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Panoramabild Eberstadt

Organigramm

Gemeinde Eberstadt

Aufgaben der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Die Gemeindeverwaltung beruht auf dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Selbstverwaltung. Jede Gemeinde muss eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist: den Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Bürgermeister gesetzlich zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind und derer, die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat. Der Bürgermeister wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und ist wie der Gemeinderat Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erledigen, soweit nicht Gesetze ausnahmsweise andere Regelungen treffen.

Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und Wasserversorgung sowie die Wirtschaftsförderung.

Bei bestimmten öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung Bund und Land ein besonderes Interesse haben, ist durch Gesetz vorgeschrieben, dass sie von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen sind. Wichtige Pflichtaufgaben sind u.a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Bei der Erledigung aller Selbstverwaltungsaufgaben handelt die Gemeinde frei von Weisungen, unterliegt aber der Rechtsaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Innenministerium.

Neben den Selbstverwaltungsaufgaben sind der Gemeinde durch Gesetz weitere staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Zu den wichtigsten Weisungsaufgaben zählen die Aufgaben der Ortspolizei sowie die Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht und das Standesamt. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen können Gemeinden auf ihren Antrag auch die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde übertragen werden, beispielsweise die Bearbeitung von Bauanträgen. Hiervon haben zahlreiche Gemeinden Gebrauch gemacht. Die Gemeinde unterliegt bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Fachministerien. Diese können zur Durchführung der Aufgaben generelle Weisungen und Weisungen im Einzelfall an die Gemeinde erteilen. Für die Erledigung der Weisungsaufgaben ist der Bürgermeister zuständig.

Zuletzt ist die Gemeinde für einige Aufgaben zuständig, die sie für das Land Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes erledigt. Hierzu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bundestagswahlen oder die Ausbildungsförderung.

Die Stadtkreise nehmen darüber hinaus diejenigen Aufgaben wahr, die ihnen in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde, Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle, Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen, Bußgeldstelle, Denkmalschutz, Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern, Erteilung von Führerscheinen, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz, Gewerbeaufsicht, Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Umwelt- und Naturschutz, Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge, Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters, Veterinärwesen sowie die Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Auch Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften nehmen ebenso wie die Stadtkreise zusätzlich die Aufgaben wahr, die ihnen in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde übertragen sind. Allerdings ist dieser Aufgabenkreis kleiner als bei den Stadtkreisen, da verschiedene Angelegenheiten gesetzlich von der Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften als untere Verwaltungsbehörden ausgenommen sind.

Anschrift

Gemeinde EberstadtGemeinde Eberstadt
Hauptstraße 39
74246 Eberstadt
+49 7134 9808 0+49 7134 9808 0
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25

Lieferanschrift

Gemeinde EberstadtGemeinde Eberstadt
Hauptstr. 39
74246 Eberstadt

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeit
Mo09:00 - 14:00 Uhr
Di08:30 - 12:00 Uhr
Mi08:30 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 18:00 Uhr
Frgeschlossen

Untergeordnete Organisationseinheit

BauamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
BürgerbüroOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
BürgermeisteramtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
EinwohnermeldeamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
FinanzenOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
HauptamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
OrdnungsamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
SozialamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt
StandesamtOrtHauptstraße 39 74246 Eberstadt

Zuständige Ansprechpartner

Behm, TimoLeiter Fachbereich Planen, Bauen und Gebäudemanagement
0713498081107134980811
0713498082507134980825
Dillig, PatrickBürgermeister
+49 7134 9808 12+49 7134 9808 12
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Ehmann, BiancaLeiterin Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
0713498082607134980826
0713498082507134980825
Wiedmann, ViolaLeiterin Fachbereich Personal, Organisation, Digitalisierung und Finanzen
+49 7134 9808 14+49 7134 9808 14
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Auxel, KatjaOrdnungsamt, Vollzugsdienst
+4907134980823+4907134980823
Hinner, MarcoKommandant Gesamtwehr Eberstadt
+49 7134 9155992+49 7134 9155992
Hirschmugl-Weik, LindaBauamt
+4907134980822+4907134980822
Jung, TinaGebäudemanagment
+4907134980818+4907134980818
Kümmerle, AnnetteEinwohnermeldeamt/ Passamt,
+49 7134 9808 16+49 7134 9808 16
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Kunkel, MartinaAmtsblatt, Homepage,  
+49 7134 9808 15+49 7134 9808 15
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Mayer, SilkeÄnderungsdienst Wasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer, Amtshilfeersuchen, Wildschaden
+49 7134 9808 10+49 7134 9808 10
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Rügler, MartinaVorzimmer, Eberstädter Markt, Amtsblatt
+49 7134 9808 15+49 7134 9808 15
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Siebel, AndreaStandesamt, Sozialamt, Rentenwesen,
+49 7134 9808 13+49 7134 9808 13
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25
Veitinger, Bettina ,  
+49 7134 9808 18+49 7134 9808 18
+49 7134 9808 25+49 7134 9808 25

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